Höhere Zuschüsse für energieeffizientes Sanieren

Kinobetreiber, die eine Sanierung ihres Hauses planen, eine neue Lüftungsanlage installieren oder die Beleuchtung austauschen wollen, können seit Ende Januar von den höheren Tilgungszuschüssen der KfW profitieren. Um die gesetzlich verbindlichen Klimaziele zu erreichen, sind im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms des Bundes die Konditionen für energieeffizientes Bauen und Sanieren geändert worden. Je energieeffizienter das Gebäude durch die Sanierung wird, um so höher fällt die Förderung aus. Für ein Nichtwohngebäude, das durch eine Sanierung einen KfW-Effizienzhaus-Standard erreicht, gewährt die KfW seit dem 24. Januar 2020 einen zehn Prozent höheren Tilgungszuschuss.

 

Als Maßstab für den KfW-Effizienzhaus-Standard werden zwei Faktoren herangezogen. Dazu gehören der Primärenergiebedarf der Immobilie und der Transmissionswärmeverlust der Gebäudehülle. Der KfW-Effizienzhaus-Standard setzt sich aus der Kombination verschiedener baulicher und technischer Maßnahmen zusammen, wozu vor allem die Bereiche Heizung, Lüftung und Dämmung zählen. Durch energetische Sanierungsmaßnahmen können hohe Energieeinsparungen erzielt werden. Wird die Dämmung der Gebäudehülle mit einer effizienten Haustechnik kombiniert, bei der erneuerbare Energien zum Einsatz kommen, können Energieeinsparungen von über 60 Prozent gegenüber dem unsanierten Zustand erreicht werden.

 

Bei der KfW-Förderung wird als Referenz ein KfW-Effizienzhaus 100 angelegt, das den Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) entspricht. Die unterschiedlichen KfW-Effizienzhaus-Standards Effizienzhaus 70, Effizienzhaus 100 und Effizienzhaus Denkmal definieren, wie hoch der Energiebedarf der Immobilie ist. Je kleiner dieser Wert ist, um so geringer ist auch der Energiebedarf. Für ein Effizienzhaus 70 wird ein Tilgungszuschuss von 27,5 % gewährt, der der sich maximal auf 275 Euro pro Quadratmeter beläuft. Für ein Effizienzhaus 100 wird ein Tilgungszuschuss von 20 % und maximal 200 Euro pro Quadratmeter gezahlt. Die Sanierung eines Effizienzhauses Denkmal wird mit einem Tilgungszuschuss von 17,5 % und maximal 175 Euro pro Quadratmeter gefördert.

 

Bei der Antragstellung sind die Einsparung des Primär- und Endenergiebedarfs sowie die Kohlendioxid-Reduktion im Vergleich zum Ausgangszustand auszuweisen. Die Berechnung der Einsparung ergibt sich aus der Differenz der Energiebedarfsberechnung nach EnEV für den Zustand vor Sanierung und dem berechneten Energiebedarfswert des geplanten Vorhabens.

 

 

Bei energetischen Einzelmaßnahmen, die keinen KfW-Effizienzhaus-Standard anstreben, beträgt der Tilgungszuschuss 20 % und maximal 200 Euro pro Quadratmeter. Als Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von gewerblich genutzten Nichtwohngebäuden gefördert werden die Dämmung von Wänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen, die Erneuerung und Aufbereitung von Fenstern, Vorhangfassaden, Außentüren und Tore sowie Maßnahmen zur Verbesserung des sommerlichen Wärmeschutzes.

 

Ebenfalls unterstützt werden der Einbau, Austausch oder die Optimierung raumluft- oder klimatechnischer Anlagen inklusive Wärme- /Kälterückgewinnung und Abwärmenutzung als auch die Erneuerung und Optimierung der Wärme-/Kälteerzeugung, -verteilung und -speicherung, wozu auch Kraft-Wärme-Kälte-Kopplungsanlagen zählen. Weitere Fördermaßnahmen werden für den Austausch und die Optimierung der Beleuchtung gewährt als auch für den Einbau oder Optimierung einer Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik sowie der Gebäudeautomation.